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Ermittlung der Baukostenzuschüsse

Gesetzliche Grundlage der Berechnung sind die §§ 17 Abs. 1 und 20 Abs. 1 EnWG. Der Baukostenzuschuss (BKZ) stellt einen verursachungsgerechten Beitrag bei Neuanschluss oder Leistungserhöhung von Anschlussnehmern an das Strom- bzw. Gasversorgungsnetz dar. Der BKZ spiegelt die vom Anschlussnehmer anteilig zu übernehmenden Kosten für die Bereitstellung, Errichtung bzw. Verstärkung von Netzanlagen im Falle eines Neuanschlusses oder einer Leistungserhöhung wider. Die Berechnung der BKZ erfolgt gemäß den Vorgaben des §11 Abs. 1 NAV (Strom) bzw. NDAV (Gas).

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Tagesneuwerte aller notwendigen Betriebsmittel für die Kostenbasis

  • Ermittlung der anrechenbaren Kosten je Netzebene 

  • Ermittlung der Vorhalteleistungen je Netzebene aus den Basisdaten

  • Ermittlung des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene

  • Benchmark über die regionale Preisentwicklung der BKZ

 

Voraussetzungen:

  • Daten aus der Anlagenbuchhaltung

  • Technische Daten

 

Ihr Nutzen:

  • Sachgerechte Kalkulation des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene

  • Grundlage für die Überprüfung und Anpassung des Preisblattes

  • Überblick über die regionale Preisentwicklung

Mittelwertberechnung:

Ermittlung der Baukostenzuschüsse

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Tagesneuwerte aller notwendigen Betriebsmittel für die Kostenbasis

  • Ermittlung der anrechenbaren Kosten je Netzebene 

  • Ermittlung der Vorhalteleistungen je Netzebene aus den Basisdaten

  • Ermittlung des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene

  • Benchmark über die regionale Preisentwicklung der BKZ

 

Voraussetzungen:

  • Daten aus der Anlagenbuchhaltung

  • Technische Daten

 

Ihr Nutzen:

  • Sachgerechte Kalkulation des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene

  • Grundlage für die Überprüfung und Anpassung des Preisblattes

  • Überblick über die regionale Preisentwicklung

Mittelwertberechnung:

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