Ermittlung der Baukostenzuschüsse
Gesetzliche Grundlage der Berechnung sind die §§ 17 Abs. 1 und 20 Abs. 1 EnWG. Der Baukostenzuschuss (BKZ) stellt einen verursachungsgerechten Beitrag bei Neuanschluss oder Leistungserhöhung von Anschlussnehmern an das Strom- bzw. Gasversorgungsnetz dar. Der BKZ spiegelt die vom Anschlussnehmer anteilig zu übernehmenden Kosten für die Bereitstellung, Errichtung bzw. Verstärkung von Netzanlagen im Falle eines Neuanschlusses oder einer Leistungserhöhung wider. Die Berechnung der BKZ erfolgt gemäß den Vorgaben des §11 Abs. 1 NAV (Strom) bzw. NDAV (Gas).
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Tagesneuwerte aller notwendigen Betriebsmittel für die Kostenbasis
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Ermittlung der anrechenbaren Kosten je Netzebene
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Ermittlung der Vorhalteleistungen je Netzebene aus den Basisdaten
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Ermittlung des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene
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Benchmark über die regionale Preisentwicklung der BKZ
Voraussetzungen:
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Daten aus der Anlagenbuchhaltung
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Technische Daten
Ihr Nutzen:
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Sachgerechte Kalkulation des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene
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Grundlage für die Überprüfung und Anpassung des Preisblattes
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Überblick über die regionale Preisentwicklung
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Tagesneuwerte aller notwendigen Betriebsmittel für die Kostenbasis
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Ermittlung der anrechenbaren Kosten je Netzebene
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Ermittlung der Vorhalteleistungen je Netzebene aus den Basisdaten
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Ermittlung des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene
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Benchmark über die regionale Preisentwicklung der BKZ
Voraussetzungen:
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Daten aus der Anlagenbuchhaltung
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Technische Daten
Ihr Nutzen:
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Sachgerechte Kalkulation des maximal anzusetzenden BKZ je Netzebene
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Grundlage für die Überprüfung und Anpassung des Preisblattes
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Mittelwertberechnung:
Leistungsmerkmale:
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Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
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