Kostenprüfungsverfahren
Für die Netzsparten Strom und Gas ist nach § 6 ARegV für das Basisjahr eine Kostenprüfung zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze durchzuführen. Im Rahmen dieser müssen die Netzbetreiber die einheitlichen, von den Regulierungsbehörden veröffentlichten Erhebungsbögen und den Bericht zur Ausgangsniveauermittlung bei den Regulierungsbehörden vorlegen.
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Netzkosten für das Basisjahr
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Befüllung der Erhebungsbögen und Erstellung eines Berichts nach Vorgaben der Regulierungsbehörden
-
Erstellung einer Stellungnahme bei Rückfragen durch die Regulierungsbehörde
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Überprüfung des Bescheides
Voraussetzungen:
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Jahresabschluss/ vorläufiger Abschluss
-
insbesondere Unbundling-Bilanz & -GuV
-
kalkulatorisches Anlagevermögen
Ihr Nutzen:
-
optimales Ausnutzen aller Möglichkeiten zur Erzielung des bestmöglichen Ausgangsniveaus für die kommende Regulierungsperiode
-
bedeutende Zeitersparnis für den Netzbetreiber zur Bearbeitung der Alltagsgeschäfte
-
der Netzbetreiber profitiert vom Know-how und der jahrelangen Erfahrung der IfE
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Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Netzkosten für das Basisjahr
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Befüllung der Erhebungsbögen und Erstellung eines Berichts nach Vorgaben der Regulierungsbehörden
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Erstellung einer Stellungnahme bei Rückfragen durch die Regulierungsbehörde
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Überprüfung des Bescheides
Voraussetzungen:
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Jahresabschluss/ vorläufiger Abschluss
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insbesondere Unbundling-Bilanz & -GuV
-
kalkulatorisches Anlagevermögen
Ihr Nutzen:
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optimales Ausnutzen aller Möglichkeiten zur Erzielung des bestmöglichen Ausgangsniveaus für die kommende Regulierungsperiode
-
bedeutende Zeitersparnis für den Netzbetreiber zur Bearbeitung der Alltagsgeschäfte
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der Netzbetreiber profitiert vom Know-how und der jahrelangen Erfahrung der IfE
Leistungsmerkmale:
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Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
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