Kapitalkostenaufschlag inklusive Antrag
Auf Grundlage der bereits durchgeführten sowie der gemäß Wirtschaftsplan prognostizierten Investitionen kann die Antragstellung auf Anpassung der Erlösobergrenze wegen eines Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 a ARegV zum 30.06. vorbereitet werden.
Unsere Leistungen:
-
Berechnung des Kapitalkostenaufschlags entsprechend der ARegV auf Basis der geplanten und realisierten Zugänge nach dem Basisjahr und des Investitionsplans/Wirtschaftsplans
-
Erstellung der Antragsunterlagen auf Anpassung der Erlösobergrenze auf Grund des Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 a ARegV zum 30.06. inkl. Befüllung Erhebungsbögen
Voraussetzungen:
-
tatsächlich umgesetzte Investitionen nach Basisjahr
-
Planinvestitionen aus Wirtschaftsplan
Ihr Nutzen:
-
Erstellung sämtlicher Antragsunterlagen (förmliches Anschreiben, Erhebungsbogen etc.)
-
Grundlage für die Erlösobergrenze und den Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags im Rahmen der Regulierungskontoberechnung
-
Grundlage für CAPEX-Optimierung





Unsere Leistungen:
-
Berechnung des Kapitalkostenaufschlags entsprechend der ARegV auf Basis der geplanten und realisierten Zugänge nach dem Basisjahr und des Investitionsplans/Wirtschaftsplans
-
Erstellung der Antragsunterlagen auf Anpassung der Erlösobergrenze auf Grund des Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 a ARegV zum 30.06. inkl. Befüllung Erhebungsbögen
Voraussetzungen:
-
tatsächlich umgesetzte Investitionen nach Basisjahr
-
Planinvestitionen aus Wirtschaftsplan
Ihr Nutzen:
-
Erstellung sämtlicher Antragsunterlagen (förmliches Anschreiben, Erhebungsbogen etc.)
-
Grundlage für die Erlösobergrenze und den Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags im Rahmen der Regulierungskontoberechnung
-
Grundlage für CAPEX-Optimierung
Anstieg:
Leistungsmerkmale:





Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
Engagiertes Mitglied im