Kapitalkostenaufschlag inklusive Antrag
Auf Grundlage bereits durchgeführter sowie im Wirtschaftsplan prognostizierter Investitionen kann die Anpassung der Erlösobergrenze im Rahmen eines Kapitalkostenaufschlags beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10a ARegV zum 30.06. eines Jahres.
Unsere Leistungen
- Berechnung des Kapitalkostenaufschlags nach ARegV
- Berücksichtigung realisierter Investitionen nach dem Basisjahr
- Einbindung geplanter Investitionen aus Wirtschafts- und Investitionsplanung
- Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen zur Anpassung der Erlösobergrenze
- Ausfüllung und Aufbereitung der erforderlichen Erhebungsbögen
Voraussetzungen
- Dokumentierte, tatsächlich umgesetzte Investitionen nach dem Basisjahr
- Plan- und Wirtschaftsplanungsdaten zu zukünftigen Investitionen
Ihr Nutzen
- vollständige Erstellung aller Antragsunterlagen (inkl. Anschreiben und Erhebungsbögen)
- sichere Grundlage für die Anpassung der Erlösobergrenze
- transparente Einbindung in den Plan-Ist-Abgleich des Regulierungskontos
- verlässliche Basis für CAPEX-Planung und Investitionssteuerung
- erhöhte Planungssicherheit im regulatorischen Umfeld
Ihr Vorteil
Mit einer strukturierten Berechnung und Antragstellung des Kapitalkostenaufschlags sichern Sie die regulatorisch korrekte Berücksichtigung Ihrer Investitionen.
So verbessern Sie die Steuerbarkeit Ihrer Erlösobergrenze und schaffen eine belastbare Grundlage für Ihre Netzentgeltplanung.
Unsere Leistungen:
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Berechnung des Kapitalkostenaufschlags entsprechend der ARegV auf Basis der geplanten und realisierten Zugänge nach dem Basisjahr und des Investitionsplans/Wirtschaftsplans
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Erstellung der Antragsunterlagen auf Anpassung der Erlösobergrenze auf Grund des Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 a ARegV zum 30.06. inkl. Befüllung Erhebungsbögen
Voraussetzungen:
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tatsächlich umgesetzte Investitionen nach Basisjahr
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Planinvestitionen aus Wirtschaftsplan
Ihr Nutzen:
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Erstellung sämtlicher Antragsunterlagen (förmliches Anschreiben, Erhebungsbogen etc.)
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Grundlage für die Erlösobergrenze und den Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags im Rahmen der Regulierungskontoberechnung
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Grundlage für CAPEX-Optimierung
Anstieg:
Leistungsmerkmale:
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
Engagiertes Mitglied im

