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Kapitalkostenaufschlag inklusive Antrag

Auf Grundlage der bereits durchgeführten sowie der gemäß Wirtschaftsplan prognostizierten Investitionen kann die Antragstellung auf Anpassung der Erlösobergrenze wegen eines Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 a ARegV zum 30.06. vorbereitet werden.

Unsere Leistungen:

  • Berechnung des Kapitalkostenaufschlags entsprechend der ARegV auf Basis der geplanten und realisierten Zugänge nach dem Basisjahr und des Investitionsplans/Wirtschaftsplans

  • Erstellung der Antragsunterlagen auf Anpassung der Erlösobergrenze auf Grund des Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 a ARegV zum 30.06. inkl. Befüllung Erhebungsbögen

 

Voraussetzungen:

  • tatsächlich umgesetzte Investitionen nach Basisjahr

  • Planinvestitionen aus Wirtschaftsplan

 

Ihr Nutzen:

  • Erstellung sämtlicher Antragsunterlagen (förmliches Anschreiben, Erhebungsbogen etc.)

  • Grundlage für die Erlösobergrenze und den Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags im Rahmen der Regulierungskontoberechnung

  • Grundlage für CAPEX-Optimierung

Anstieg:

Kapitalkostenaufschlag inklusive Antrag

Unsere Leistungen:

  • Berechnung des Kapitalkostenaufschlags entsprechend der ARegV auf Basis der geplanten und realisierten Zugänge nach dem Basisjahr und des Investitionsplans/Wirtschaftsplans

  • Erstellung der Antragsunterlagen auf Anpassung der Erlösobergrenze auf Grund des Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 a ARegV zum 30.06. inkl. Befüllung Erhebungsbögen

 

Voraussetzungen:

  • tatsächlich umgesetzte Investitionen nach Basisjahr

  • Planinvestitionen aus Wirtschaftsplan

 

Ihr Nutzen:

  • Erstellung sämtlicher Antragsunterlagen (förmliches Anschreiben, Erhebungsbogen etc.)

  • Grundlage für die Erlösobergrenze und den Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags im Rahmen der Regulierungskontoberechnung

  • Grundlage für CAPEX-Optimierung

Anstieg:

Kapitalkostenaufschlag inklusive Antrag

Leistungsmerkmale:

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Kontakt

Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.

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