Seite wählen

Fördermittelberatung

Fördermittel sind ein gewinnbringender Baustein zur Finanzierung wirtschaftlich hoch rentabler Energieeinsparmaßnahmen. Wir prüfen für Sie vor jedem Projektvorhaben die vorhabenbezogenen Fördermittel des Bundes und des Landes Thüringen auf Anwendbarkeit, ebnen Ihnen den Zugang zu den Fördermöglichkeiten, unterstützen Sie im Rahmen der Antragstellung sowie nach Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Abrufprozess sowie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises und sind Ansprechpartner für alle Förderfragen.

Umsetzung

Durch eine Fördermittelanalyse lokalisieren wir die für Sie und Ihr Projekt in die Frage kommenden öffentlichen Finanzierungshilfen des Landes und des Bundes.

Die Beratungsleistung schließt folgende Punkte ein:
  • Bedarfsbestimmung anhand eines persönlichen Gesprächs und Fragebogen
  • Recherche und schriftliche Aufstellung aller in Frage kommender vorhabenspezifischer Förderprogramme
  • Prüfung vorhandener De-minimis-Mittel im Unternehmen sowie der KMU-Eigenschaft des Beratungsempfängers, Darlegung von Alternativen
  • Einschätzung der Fördermöglichkeiten durch Analyse der verschiedenen Programme
  • Informationen über anwendbare Fördermittel, mögliche Kombinationen und deren Bedingungen
  • Entwicklung einer Fördermittelstrategie / Empfehlung zur optimalen Nutzung bestehender Landes- und Bundesförderprogramme

Beantragung der Fördermittel

Bei gegebener Förderfähigkeit beantragen wir mit Ihnen gemeinsam oder in Ihrem Auftrag die öffentlichen Fördergelder. Dabei können wir wie folgt für Sie tätig werden:

Unsere Leistungen
  1. Übernahme der kompletten Projektkoordination Ihrer Fördermittelbeantragung

  2. Erstellung ggf. notwendiger Projektskizzen, Einsparkonzepte und Wirtschaftlichkeits­betrachtungen
  3. Unterstützung bei der Erstellung sämtlicher richtlinienkonformer Antragsunterlagen bis zur Unterschriftsreife, Einreichung der Antragsunterlagen
  4. Stetige Kommunikation mit Ihnen und Ihrem Fördermittelgeber zu projektspezifischen Fragestellungen
  5. Unterstützung bei der Bearbeitung der Abrufunterlagen / Verwendungsnachweise sowie weiterer programmspezifischer Unterlagen bis zur Unterschriftsreife, Einreichung der Abrufunterlagen

Die Beratungsleistung „Fördermittelberatung“ ist eine eigenständige Dienstleistung. Sie ist im Falle der Förderfähigkeit der Energieeffizienzberatung als auch der Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen integraler Bestandteil der Leistungserbringung. Dies gilt sowohl für die Beratungsleistung selbst, als auch für die investiven Maßnahmen, deren Umsetzung durch die IfE GmbH begleitet wird.

Hinweise

Förderfähig sind Vorhaben, mit denen i.d.R. vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist je nach Förderprogramm das Datum des (postalischen) Antragseingangs beim Fördermittelgeber bzw. das Datum des Zuwendungsbescheides relevant.

Sofern dem Antrag eine Vollmacht des Energieberaters für das Verwaltungsverfahren beigefügt wird, kann die Antragstellung und später auch die elektronische Verwendungsnachweiserklärung durch den Energieberater direkt gegenüber dem Fördermittelgeber unterstützt werden. Weiterhin sind alle für die Inanspruchnahme der Landes- oder Bundesfördermittel benötigten Daten bereitzustellen. Abhängig vom Förderprogramm müssen die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewährleistet sein.

 

Was können wir

für Sie tun?

Folgen Sie uns auf: 

Kontakt

Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.

Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015

Engagiertes Mitglied im