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Kapitalkostenabzug

Ab der dritten Regulierungsperiode werden die sich abbauenden Kapitalkosten in der Erlösobergrenze in Form des Kapitalkostenabzuges nach § 6 Abs. 3 ARegV abgebildet. Auf Grundlage des kalkulatorischen Anlagevermögens sowie der kalkulatorischen Bilanz der betreffenden Netzsparte kann der Kapitalkostenabzug für die gesamte Regulierungsperiode im Vorfeld berechnet werden.

Unsere Leistungen:

  • Berechnung des Kapitalkostenabzuges entsprechend der Vorgaben der ARegV

  • Überprüfung der behördlichen Berechnungen im Rahmen der Genehmigung des Ausgangsniveaus und Unterstützung im Rahmen der Anhörung

  • Darstellung der Auswirkungen auf die Erlösobergrenze

 

Voraussetzungen:

  • beantragtes/genehmigtes kalk. Anlagevermögen

  • Unbundlingjahresabschluss des Basisjahres bzw.
    beantragte/genehmigte kalkulatorische Kostenbasis

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die Erlösobergrenze der gesamten Regulierungsperiode

  • Grundlage für CAPEX-Optimierung

Vergleich:

Kapitalkostenabzug

Unsere Leistungen:

  • Berechnung des Kapitalkostenabzuges entsprechend der Vorgaben der ARegV

  • Überprüfung der behördlichen Berechnungen im Rahmen der Genehmigung des Ausgangsniveaus und Unterstützung im Rahmen der Anhörung

  • Darstellung der Auswirkungen auf die Erlösobergrenze

 

Voraussetzungen:

  • beantragtes/genehmigtes kalk. Anlagevermögen

  • Unbundlingjahresabschluss des Basisjahres bzw.
    beantragte/genehmigte kalkulatorische Kostenbasis

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die Erlösobergrenze der gesamten Regulierungsperiode

  • Grundlage für CAPEX-Optimierung

Vergleich:

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Leistungsmerkmale:

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DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015

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