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Kapitalkostenabzug

Ab der dritten Regulierungsperiode werden die sich reduzierenden Kapitalkosten im Rahmen der Erlösobergrenze über den Kapitalkostenabzug gemäß § 6 Abs. 3 ARegV berücksichtigt.

Auf Basis des kalkulatorischen Anlagevermögens sowie der kalkulatorischen Bilanz der jeweiligen Netzsparte kann der Kapitalkostenabzug bereits im Vorfeld für die gesamte Regulierungsperiode berechnet werden.

Unsere Leistungen

  • Berechnung des Kapitalkostenabzugs nach den Vorgaben der ARegV
  • Prüfung der behördlichen Berechnungen im Rahmen der Genehmigung des Ausgangsniveaus
  • Unterstützung bei Anhörungsverfahren gegenüber der Regulierungsbehörde
  • Darstellung der Auswirkungen auf die Erlösobergrenze über die gesamte Regulierungsperiode

Voraussetzungen

  • genehmigtes oder beantragtes kalkulatorisches Anlagevermögen
  • Unbundling-Jahresabschluss des Basisjahres
  • genehmigte bzw. beantragte kalkulatorische Kostenbasis

Ihr Nutzen

  • verlässliche Grundlage für die Erlösobergrenze der gesamten Regulierungsperiode
  • transparente Abbildung der Kapitalkostenentwicklung
  • Unterstützung bei der strategischen CAPEX-Planung
  • höhere Sicherheit bei regulatorischen Verfahren
  • bessere Planbarkeit langfristiger Netzentgelte

Vergleich:

Kapitalkostenabzug

    Ihr Vorteil

    Durch eine strukturierte Berechnung des Kapitalkostenabzugs sichern Sie eine präzise und regelkonforme Abbildung Ihrer Kapitalkostenentwicklung über die gesamte Regulierungsperiode.

    So verbessern Sie Planungssicherheit, Transparenz und regulatorische Stabilität.

    Unsere Leistungen:

    • Berechnung des Kapitalkostenabzuges entsprechend der Vorgaben der ARegV

    • Überprüfung der behördlichen Berechnungen im Rahmen der Genehmigung des Ausgangsniveaus und Unterstützung im Rahmen der Anhörung

    • Darstellung der Auswirkungen auf die Erlösobergrenze

     

    Voraussetzungen:

    • beantragtes/genehmigtes kalk. Anlagevermögen

    • Unbundlingjahresabschluss des Basisjahres bzw.
      beantragte/genehmigte kalkulatorische Kostenbasis

     

    Ihr Nutzen:

    • Grundlage für die Erlösobergrenze der gesamten Regulierungsperiode

    • Grundlage für CAPEX-Optimierung

    Vergleich:

    Kapitalkostenabzug

    Leistungsmerkmale:

    Was können wir für Sie tun?

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