Kapitalkostenabzug
Ab der dritten Regulierungsperiode werden die sich abbauenden Kapitalkosten in der Erlösobergrenze in Form des Kapitalkostenabzuges nach § 6 Abs. 3 ARegV abgebildet. Auf Grundlage des kalkulatorischen Anlagevermögens sowie der kalkulatorischen Bilanz der betreffenden Netzsparte kann der Kapitalkostenabzug für die gesamte Regulierungsperiode im Vorfeld berechnet werden.
Unsere Leistungen:
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Berechnung des Kapitalkostenabzuges entsprechend der Vorgaben der ARegV
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Überprüfung der behördlichen Berechnungen im Rahmen der Genehmigung des Ausgangsniveaus und Unterstützung im Rahmen der Anhörung
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Darstellung der Auswirkungen auf die Erlösobergrenze
Voraussetzungen:
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beantragtes/genehmigtes kalk. Anlagevermögen
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Unbundlingjahresabschluss des Basisjahres bzw.
beantragte/genehmigte kalkulatorische Kostenbasis
Ihr Nutzen:
-
Grundlage für die Erlösobergrenze der gesamten Regulierungsperiode
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Grundlage für CAPEX-Optimierung
Unsere Leistungen:
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Berechnung des Kapitalkostenabzuges entsprechend der Vorgaben der ARegV
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Überprüfung der behördlichen Berechnungen im Rahmen der Genehmigung des Ausgangsniveaus und Unterstützung im Rahmen der Anhörung
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Darstellung der Auswirkungen auf die Erlösobergrenze
Voraussetzungen:
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beantragtes/genehmigtes kalk. Anlagevermögen
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Unbundlingjahresabschluss des Basisjahres bzw.
beantragte/genehmigte kalkulatorische Kostenbasis
Ihr Nutzen:
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Grundlage für die Erlösobergrenze der gesamten Regulierungsperiode
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Grundlage für CAPEX-Optimierung
Vergleich:
Leistungsmerkmale:
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
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