Preisblatt nach kalenderjährlicher EOG
EVU sind per Gesetz verpflichtet, jährlich bis zum 15.10. für das folgende Geschäftsjahr ein Preisblatt für die Nutzung der Netzinfrastruktur zu veröffentlichen. Mit dieser Veröffentlichung geht die Pflicht einher, die Verprobung der Netzentgelte in Form eines Berichtes und eines Erhebungsbogens zum 01.01. des Geschäftsjahres an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.
Unsere Leistungen:
-
Ermittlung der Netznutzungsentgelte auf Basis der Erlösobergrenze gemäß § 28 ARegV
-
Darstellung in einem Bericht entsprechend den Anforderungen an die Struktur und den Inhalt nach
§ 28 GasNEV/StromNEV -
Erstellung des Preisblattes nach den Erlösobergrenzen Strom & Gas
Voraussetzungen:
-
Energieflussberechnung / Mengenprognose
-
aktuell angepasste EOG auf Basis aller EOG-beeinflussenden Kenngrößen
Ihr Nutzen:
-
durchgängige Datenlage – vom Mengengerüst über die Erlösobergrenze hin zu belastbaren Netzentgelten
-
Variantenrechnungen der Entgelte möglich
-
fristgerechte Meldungen zum 15.10. / 01.01.
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Netznutzungsentgelte auf Basis der Erlösobergrenze gemäß § 28 ARegV
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Darstellung in einem Bericht entsprechend den Anforderungen an die Struktur und den Inhalt nach
§ 28 GasNEV/StromNEV -
Erstellung des Preisblattes nach den Erlösobergrenzen Strom & Gas
Voraussetzungen:
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Energieflussberechnung / Mengenprognose
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aktuell angepasste EOG auf Basis aller EOG-beeinflussenden Kenngrößen
Ihr Nutzen:
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durchgängige Datenlage – vom Mengengerüst über die Erlösobergrenze hin zu belastbaren Netzentgelten
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Variantenrechnungen der Entgelte möglich
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fristgerechte Meldungen zum 15.10. / 01.01.
Preisblatt:
Leistungsmerkmale:
Kontakt
Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
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