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Vermiedene Netzentgelte

Die Anspruchsberechtigung auf Zahlung vermiedener Netzentgelte ergibt sich gemäß § 18 der Stromnetzentgeltverordnung sowie gemäß Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) für alle dezentralen Erzeugungsanlagen. Die Ermittlung der vermiedenen Entgelte erfolgt auf Basis aller Lastgangdaten (siehe Energieflussberechnung).

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der vermiedenen Entgelte für jede Netz- oder Umspannebene separat über alle in dieser Ebene angeschlossenen dezentralen Erzeugungsanlagen

  • Individuelle Aufteilung der für die jeweilige Netz- oder Umspannebene ermittelten vermiedenen Kosten

  • Berechnung der vermiedenen Entgelte nach verstetigtem oder individuellem Verfahren und für sämtliche Direktvermarktungsmodelle

 

Voraussetzungen:

  • Energieflussberechnung

  • Anlagendaten im Sinne des NEMoG

 

Ihr Nutzen:

  • tatsächliche Vermeidungsarbeit und -leistung der einzelnen dezentralen Energieerzeugungsanlagen

  • Weiterverwendung in testierfähigen Dokumenten (Jahresabschluss, EEG-Meldung, Regulierungskonto, etc.)

  • Grundlage für weitere Kalkulationen

Berechnungslogik:

Vermiedene Netzentgelte

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der vermiedenen Entgelte für jede Netz- oder Umspannebene separat über alle in dieser Ebene angeschlossenen dezentralen Erzeugungsanlagen

  • Individuelle Aufteilung der für die jeweilige Netz- oder Umspannebene ermittelten vermiedenen Kosten

  • Berechnung der vermiedenen Entgelte nach verstetigtem oder individuellem Verfahren und für sämtliche Direktvermarktungsmodelle

 

Voraussetzungen:

  • Energieflussberechnung

  • Anlagendaten im Sinne des NEMoG

 

Ihr Nutzen:

  • tatsächliche Vermeidungsarbeit und -leistung der einzelnen dezentralen Energieerzeugungsanlagen

  • Weiterverwendung in testierfähigen Dokumenten (Jahresabschluss, EEG-Meldung, Regulierungskonto, etc.)

  • Grundlage für weitere Kalkulationen

Berechnungslogik:

Vermiedene Netzentgelte

Leistungsmerkmale:

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Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.

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