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Jährliche Anpassung der EOG

Die durch die Regulierungsbehörde genehmigte Erlösobergrenze wird jährlich gemäß § 4 ARegV angepasst.

Dabei werden gesetzlich definierte Anpassungsfaktoren berücksichtigt, insbesondere:

  • Veränderungen des Verbraucherpreisindex
  • dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten
  • volatile Kostenbestandteile

Zusätzlich fließen genehmigte oder beantragte Anpassungen ein, insbesondere aus:

  • dem Regulierungskonto
  • dem Kapitalkostenaufschlag
  • sowie möglichen Härtefallanträgen

Unsere Leistungen

  • vollständige Berechnung der Erlösobergrenze nach aktuellen regulatorischen Vorgaben
  • Berücksichtigung genehmigter und beantragter Anpassungstatbestände
  • Erstellung und Befüllung der Erhebungsbögen für die Regulierungsbehörde
  • Erstellung des Dokumentationsberichts zur Preisblattberechnung
  • Unterstützung bei der fristgerechten Datenaufbereitung und Einreichung

Voraussetzungen

  • genehmigtes Ausgangsniveau der Erlösobergrenze
  • Daten zu Regulierungskontosaldo und Kapitalkostenaufschlag
  • Informationen zu dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten

Ihr Nutzen

  • Grundlage für die jährliche Preisblattaktualisierung (i. d. R. zum 15.10. bzw. 01.01.)
  • transparente und nachvollziehbare Ermittlung des Regulierungskontosaldos
  • vollständige und prüffähige Dokumentation für die Regulierungsbehörde
  • höhere Planungssicherheit im Netzentgeltprozess

Jährliche Anpassung der EOG

Ihr Vorteil

Durch die strukturierte jährliche Anpassung der Erlösobergrenze stellen Sie eine rechtssichere und konsistente Netzentgeltkalkulation sicher.

So verbessern Sie Transparenz, Prozesssicherheit und regulatorische Planbarkeit.

Unsere Leistungen:

  • Vollständige Berechnung der Erlösobergrenze auf Basis gesetzlicher Vorgaben sowie beantragter und genehmigter Sachverhalte

  • Befüllung der Erhebungsbögen zur Datenübermittlung an die Regulierungsbehörde

  • Erstellung des Dokumentationsberichtes im Zusammenhang mit der Preisblattberechnung

 

Voraussetzungen:

  • genehmigtes Ausgangsniveau sowie Anträge bzw. Genehmigung zum Regulierungskontosaldo, Kapitalkostenaufschlag

  • Daten zur Anpassung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die jährliche Anpassung des Preisblattes zum 15.10. bzw. 01.01.

  • Grundlage für die Ermittlung des Regulierungskontosaldos

  • Erstellung sämtlicher Dokumentationsunterlagen zur Vorlage bei der Regulierungsbehörde

Jährliche Anpassung der EOG

Leistungsmerkmale:

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Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015

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