Jährliche Anpassung der EOG
Die durch die Regulierungsbehörde genehmigte Erlösobergrenze ist jährlich nach Maßgabe des § 4 ARegV anzupassen. Zu berücksichtigen sind dabei die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen auf Grund der Änderung des Verbraucherpreisindex, der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und der volatilen Kosten. Weiterhin fließen die Anpassungen auf Antrag des Netzbetreibers zur Auflösung des Regulierungskontosaldos, für den Kapitalkostenaufschlag oder Härtefallanträge ein.
Unsere Leistungen:
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Vollständige Berechnung der Erlösobergrenze auf Basis gesetzlicher Vorgaben sowie beantragter und genehmigter Sachverhalte
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Befüllung der Erhebungsbögen zur Datenübermittlung an die Regulierungsbehörde
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Erstellung des Dokumentationsberichtes im Zusammenhang mit der Preisblattberechnung
Voraussetzungen:
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genehmigtes Ausgangsniveau sowie Anträge bzw. Genehmigung zum Regulierungskontosaldo, Kapitalkostenaufschlag
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Daten zur Anpassung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten
Ihr Nutzen:
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Grundlage für die jährliche Anpassung des Preisblattes zum 15.10. bzw. 01.01.
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Grundlage für die Ermittlung des Regulierungskontosaldos
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Erstellung sämtlicher Dokumentationsunterlagen zur Vorlage bei der Regulierungsbehörde
Unsere Leistungen:
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Vollständige Berechnung der Erlösobergrenze auf Basis gesetzlicher Vorgaben sowie beantragter und genehmigter Sachverhalte
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Befüllung der Erhebungsbögen zur Datenübermittlung an die Regulierungsbehörde
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Erstellung des Dokumentationsberichtes im Zusammenhang mit der Preisblattberechnung
Voraussetzungen:
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genehmigtes Ausgangsniveau sowie Anträge bzw. Genehmigung zum Regulierungskontosaldo, Kapitalkostenaufschlag
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Daten zur Anpassung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten
Ihr Nutzen:
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Grundlage für die jährliche Anpassung des Preisblattes zum 15.10. bzw. 01.01.
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Grundlage für die Ermittlung des Regulierungskontosaldos
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Erstellung sämtlicher Dokumentationsunterlagen zur Vorlage bei der Regulierungsbehörde
Leistungsmerkmale:
Kontakt
Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
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