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Jährliche Anpassung der EOG

Die durch die Regulierungsbehörde genehmigte Erlösobergrenze ist jährlich nach Maßgabe des § 4 ARegV anzupassen. Zu berücksichtigen sind dabei die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen auf Grund der Änderung des Verbraucherpreisindex, der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und der volatilen Kosten. Weiterhin fließen die Anpassungen auf Antrag des Netzbetreibers zur Auflösung des Regulierungskontosaldos, für den Kapitalkostenaufschlag oder Härtefallanträge ein.

Unsere Leistungen:

  • Vollständige Berechnung der Erlösobergrenze auf Basis gesetzlicher Vorgaben sowie beantragter und genehmigter Sachverhalte

  • Befüllung der Erhebungsbögen zur Datenübermittlung an die Regulierungsbehörde

  • Erstellung des Dokumentationsberichtes im Zusammenhang mit der Preisblattberechnung

 

Voraussetzungen:

  • genehmigtes Ausgangsniveau sowie Anträge bzw. Genehmigung zum Regulierungskontosaldo, Kapitalkostenaufschlag

  • Daten zur Anpassung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die jährliche Anpassung des Preisblattes zum 15.10. bzw. 01.01.

  • Grundlage für die Ermittlung des Regulierungskontosaldos

  • Erstellung sämtlicher Dokumentationsunterlagen zur Vorlage bei der Regulierungsbehörde

Jährliche Anpassung der EOG

Unsere Leistungen:

  • Vollständige Berechnung der Erlösobergrenze auf Basis gesetzlicher Vorgaben sowie beantragter und genehmigter Sachverhalte

  • Befüllung der Erhebungsbögen zur Datenübermittlung an die Regulierungsbehörde

  • Erstellung des Dokumentationsberichtes im Zusammenhang mit der Preisblattberechnung

 

Voraussetzungen:

  • genehmigtes Ausgangsniveau sowie Anträge bzw. Genehmigung zum Regulierungskontosaldo, Kapitalkostenaufschlag

  • Daten zur Anpassung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die jährliche Anpassung des Preisblattes zum 15.10. bzw. 01.01.

  • Grundlage für die Ermittlung des Regulierungskontosaldos

  • Erstellung sämtlicher Dokumentationsunterlagen zur Vorlage bei der Regulierungsbehörde

Jährliche Anpassung der EOG

Leistungsmerkmale:

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Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.

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