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Energieaudit DIN EN 16247-1

Prüfung KMU-Status und Auditpflicht

Ein Energieaudit ist eine Alternative zu einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems und eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter steuerlicher Vorteile wie der Gewährung des Spitzenausgleichs nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder einer besonderen Ausgleichsregelung des EEG. Für größere Unternehmen können Energieaudits als Vorstufe für die Einführung eines komplexen Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001 genutzt werden.

Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

 

Wer ist in der Pflicht?

  • Unternehmen die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, eine Jahresbilanz von 43 Millionen oder einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro haben

  • Unternehmen mit mehr als 25 % Beteiligung der öffentlichen Hand

Prüfung KMS-Status und Auditpflicht

Prüfung KMS-Status und Auditpflicht

Freigestellt von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits sind Unternehmen, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt entweder ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingeführt haben.

Wir raten allen Unternehmen, anstehende Energieaudits frühzeitig anzugehen.

Inhalt und Ablauf eines Energieaudits

Das Energieaudit muss nach § 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen.

Zielstellungen:

  • Identifikation von Energieflüssen sowie energie- und kostenintensiver Prozesse, auf Wunsch und nach Erfordernis messtechnisch gestützt
  • Aufdeckung von Potenzialen für Energieeffizienzverbesserungen
  • Entwicklung von umsetzbaren Effizienzmaßnahmen
  • Bewertung der Maßnahmen durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Am Ende des Audits erhalten Unternehmen einen qualifizierten Bericht, der unter anderem Lastgangauswertungen, Standort- oder Branchenvergleiche sowie individuelle Maßnahmenempfehlungen enthält. Auch Lebenszyklusanalysen sowie nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen verdeutlichen den Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Wir zeigen Ihnen so schnell und effizient Einsparpotenziale auf, die sowohl umsetzbar als auch wirtschaftlich sind. Mit einem Audit erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht, sondern tragen mit der Umsetzung der Maßnahmen ebenso aktiv zum Klimaschutz bei.

Fördermöglichkeiten

Im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ wird der Einsatz von zugelassenen Energieberatern und damit auch die Durchführung von Energieaudits finanziell gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten.

Die Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs zur Erlangung einer Steuerentlastung nach dem Strom- oder Energiesteuergesetz aber auch der Betrieb eines alternativen Systems im Sinne von § 3 Nr. 2 SpaEfV für den Spitzenausgleich steht der Förderung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 entgegen.

Nicht förderfähig sind auch Energieaudits, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen; dazu gehören insbesondere Leistungen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach den §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erbracht werden.

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Kontakt

Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.

Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015

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