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Energieaudit DIN EN 16247-1

Prüfung KMU-Status und Auditpflicht

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein zentraler Baustein zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Es bietet Unternehmen eine strukturierte Analyse ihres Energieverbrauchs und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf.

Gleichzeitig stellt das Energieaudit eine Alternative zu einem zertifizierten Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) dar – und ist häufig Voraussetzung für steuerliche Vorteile wie den Spitzenausgleich nach SpaEfV oder besondere Regelungen im Rahmen des EEG.

Gesetzliche Grundlage: Energieaudit-Pflicht nach EDL-G

Mit der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits eingeführt.

Wichtig:
Nicht-KMU sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Prüfung KMS-Status und Auditpflicht

Prüfung KMS-Status und Auditpflicht

Wer ist zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?

Ein Energieaudit ist verpflichtend für Unternehmen, die nicht als KMU gelten. Dazu zählen:

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden
  • Unternehmen mit
    • mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz oder
    • mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • Unternehmen mit über 25 % Beteiligung der öffentlichen Hand

Befreiung von der Energieaudit-Pflicht

Von der Auditpflicht befreit sind Unternehmen, die ein zertifiziertes Managementsystem eingeführt haben, wie:

  • Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
  • Umweltmanagementsystem nach EMAS (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009)

Diese Systeme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und ersetzen das Energieaudit.

Energieaudit als Einstieg ins Energiemanagement

Für viele Unternehmen dient das Energieaudit als erste Stufe zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS). Es schafft Transparenz über Energieflüsse und bildet die Grundlage für nachhaltige Optimierungsmaßnahmen.

Unsere Leistungen im Bereich Energieaudit

  • Prüfung Ihres KMU-Status und der gesetzlichen Auditpflicht
  • Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1
  • Identifikation von Energieeinsparpotenzialen
  • Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
  • Unterstützung beim Übergang zu ISO 50001 oder EMAS

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Rechtssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (EDL-G)
  • Transparenz über Ihren Energieverbrauch und Einsparpotenziale
  • Grundlage für nachhaltige Kostenreduktion
  • Zugang zu steuerlichen Vorteilen und Förderprogrammen
  • Strategischer Einstieg in ein systematisches Energiemanagement
Inhalt und Ablauf eines Energieaudits

Inhalt und Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 folgt klar definierten Anforderungen gemäß § 8a EDL-G. Ziel ist es, den Energieeinsatz Ihres Unternehmens transparent darzustellen und konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz abzuleiten.

Ziele eines Energieaudits

Im Rahmen des Energieaudits werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Analyse der Energieflüsse sowie Identifikation energie- und kostenintensiver Prozesse
  • Messtechnische Untersuchung relevanter Verbrauchsbereiche (bei Bedarf)
  • Aufdeckung von Einsparpotenzialen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Entwicklung konkreter und umsetzbarer Maßnahmen
  • Bewertung der Maßnahmen anhand von Investitions- und Wirtschaftlichkeitsanalysen

Ergebnisse und Nutzen des Energieaudits

Am Ende des Audits erhalten Sie einen umfassenden und normgerechten Bericht, der unter anderem enthält:

  • Detaillierte Lastganganalysen
  • Standort- und Branchenvergleiche
  • Individuelle Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Lebenszyklusanalysen und transparente Wirtschaftlichkeitsbewertungen

So erkennen Sie schnell, welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und praktisch umsetzbar sind.

Ein Energieaudit hilft Ihnen nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern unterstützt Sie aktiv dabei, Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für Energieaudits

Die Durchführung eines Energieaudits kann durch staatliche Programme gefördert werden, insbesondere über die:

„Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“

  • Förderung von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Einsatz qualifizierter und zugelassener Energieberater

Einschränkungen bei der Förderung

Bitte beachten Sie folgende wichtige Punkte:

  • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn das Energieaudit aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. nach EDL-G) durchgeführt werden muss
  • Auch im Zusammenhang mit dem Spitzenausgleich nach SpaEfV oder alternativen Systemen kann eine Förderung ausgeschlossen sein

Ihr Vorteil: Effizient zur Energieeinsparung

Wir unterstützen Sie dabei, Einsparpotenziale schnell zu identifizieren und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen umzusetzen. So profitieren Sie von:

  • Reduzierten Energiekosten
  • Mehr Transparenz über Ihren Energieverbrauch
  • Nachhaltiger Verbesserung Ihrer Energieeffizienz
  • Beitrag zu Ihren Klimazielen

Was können wir für Sie tun?

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