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Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags

Ab der 3. Regulierungsperiode können Kapitalkosten für Re- und Erweiterungsinvestitionen der Verteilnetzbetreiber, die nach dem Basisjahr getätigt werden, in der Erlösobergrenze Strom und Gas berücksichtigt werden. Dabei finden Planinvestitionen Berücksichtigung. Die im Zeitverlauf entstehenden Abweichungen von Plan- zu Istwerten, die sich in Bezug auf den Kapitalkostenaufschlag ergeben, werden als Differenz aus dem Kapitalkostenaufschlag und den tatsächlich entstandenen Kapitalkosten im Regulierungskonto verbucht.

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Kapitalkosten des Betrachtungsjahres

  • Ermittlung der Differenz zum Kapitalkostenaufschlag

  • Darstellung der Differenzen und der zugehörigen jährlichen Auflösungsbeträge im Regulierungskonto

 

Voraussetzungen:

  • Antragsunterlagen zum Kapitalkostenaufschlag

  • Daten aus der Anlagenbuchhaltung

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die Anpassung der Erlösobergrenze

  • Basis zur Prognose weiterer kalkulatorischer Kostenpositionen (AfA, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer)

  • Grundlage für die CAPEX-Optimierung

Abgleich:

Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Kapitalkosten des Betrachtungsjahres

  • Ermittlung der Differenz zum Kapitalkostenaufschlag

  • Darstellung der Differenzen und der zugehörigen jährlichen Auflösungsbeträge im Regulierungskonto

 

Voraussetzungen:

  • Antragsunterlagen zum Kapitalkostenaufschlag

  • Daten aus der Anlagenbuchhaltung

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die Anpassung der Erlösobergrenze

  • Basis zur Prognose weiterer kalkulatorischer Kostenpositionen (AfA, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer)

  • Grundlage für die CAPEX-Optimierung

Abgleich:

Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags

Leistungsmerkmale:

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98587 Steinbach-Hallenberg
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