Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags
Ab der 3. Regulierungsperiode können Kapitalkosten für Re- und Erweiterungsinvestitionen der Verteilnetzbetreiber, die nach dem Basisjahr getätigt werden, in der Erlösobergrenze Strom und Gas berücksichtigt werden. Dabei finden Planinvestitionen Berücksichtigung. Die im Zeitverlauf entstehenden Abweichungen von Plan- zu Istwerten, die sich in Bezug auf den Kapitalkostenaufschlag ergeben, werden als Differenz aus dem Kapitalkostenaufschlag und den tatsächlich entstandenen Kapitalkosten im Regulierungskonto verbucht.
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Kapitalkosten des Betrachtungsjahres
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Ermittlung der Differenz zum Kapitalkostenaufschlag
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Darstellung der Differenzen und der zugehörigen jährlichen Auflösungsbeträge im Regulierungskonto
Voraussetzungen:
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Antragsunterlagen zum Kapitalkostenaufschlag
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Daten aus der Anlagenbuchhaltung
Ihr Nutzen:
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Grundlage für die Anpassung der Erlösobergrenze
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Basis zur Prognose weiterer kalkulatorischer Kostenpositionen (AfA, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer)
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Grundlage für die CAPEX-Optimierung
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Kapitalkosten des Betrachtungsjahres
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Ermittlung der Differenz zum Kapitalkostenaufschlag
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Darstellung der Differenzen und der zugehörigen jährlichen Auflösungsbeträge im Regulierungskonto
Voraussetzungen:
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Antragsunterlagen zum Kapitalkostenaufschlag
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Daten aus der Anlagenbuchhaltung
Ihr Nutzen:
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Grundlage für die Anpassung der Erlösobergrenze
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Basis zur Prognose weiterer kalkulatorischer Kostenpositionen (AfA, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer)
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Grundlage für die CAPEX-Optimierung
Abgleich:
Leistungsmerkmale:
Kontakt
Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.
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