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Führung Regulierungskonto

Netzbetreiber sind verpflichtet, Differenzen zwischen den nach § 4 ARegV zulässigen Erlösen und den tatsächlich erzielten Erlösen jährlich im Regulierungskonto zu erfassen.

Zusätzlich werden Unterschiede zwischen tatsächlich entstandenen dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und den in der Erlösobergrenze berücksichtigten Planwerten berücksichtigt.

Ab der dritten Regulierungsperiode ist außerdem die Abweichung zwischen genehmigtem und tatsächlich realisiertem Kapitalkostenaufschlag gemäß § 5 Abs. 1a ARegV zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung des jährlichen Differenzbetrags für das Regulierungskonto nach § 5 ARegV
  • Erstellung und Befüllung des Erhebungsbogens für die fristgerechte Einreichung bei der Regulierungsbehörde
  • Plausibilisierung der gebuchten Umsatzerlöse im Netzbereich
  • Unterstützung bei der konsistenten Abbildung regulatorischer Daten

Voraussetzungen

  • Daten aus dem Jahresabschluss
  • Verbrauchs- und Absatzstatistiken
  • Erhebungsbögen nach § 28 Nr. 1, 3 & 4 ARegV
  • Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags

Ihr Nutzen

  • transparente Darstellung aller Differenzen und Auflösungsbeträge
  • sichere Grundlage für Rückstellungen und deren Anpassung gemäß § 5 ARegV
  • belastbare Basis für die Ermittlung der Erlösobergrenze im Folgejahr
  • höhere Qualität und Plausibilität der Netznutzungsabrechnung
  • verbesserte Transparenz zwischen erzielbaren und gebuchten Erlösen
Führung Regulierungskonto

Ihr Vorteil

Durch die strukturierte Führung des Regulierungskontos erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für regulatorische Nachweise und die wirtschaftliche Steuerung Ihrer Netzerlöse.

So verbessern Sie Transparenz, Sicherheit und Planbarkeit im gesamten Regulierungssystem.

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung des jährlichen Differenzbetrages für das Regulierungskonto gemäß § 5 ARegV

  • Befüllung des Erhebungsbogens zur fristgerechten Antragstellung bei der Regulierungsbehörde

  • Plausibilisierung der im Netzbereich gebuchten Umsatzerlöse

 

Voraussetzungen:

  • Daten des Jahresabschlusses und der Verbrauchsstatistik

  • Erhebungsbogen nach § 28 Nr. 1, 3 & 4 ARegV sowie Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags

Ihr Nutzen:

  • Darstellung der Differenzen und zugehörigen Auflösungsbeträge

  • Grundlage für die Höhe der Rückstellungen bzw. Anpassung von Rückstellungen in Verbindung mit § 5 ARegV

  • Grundlage für die Ermittlung der Erlösobergrenze des Folgejahres

  • Qualität und Plausibilität der Netznutzungsabrechnung durch Abgleich der erzielbaren und verbuchten Umsatzerlöse

Führung Regulierungskonto

Leistungsmerkmale:

Was können wir für Sie tun?

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Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015

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