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Führung Regulierungskonto

Netzbetreiber sind verpflichtet, Differenzen zwischen den nach § 4 ARegV zulässigen Erlösen und tatsächlich erzielten Erlösen jährlich auf dem Regulierungskonto zu verbuchen. Gleiches gilt für die Differenz zwischen den für das Kalenderjahr tatsächlich entstandenen dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und in der Erlösobergrenze diesbezüglich enthaltenen Planansätzen. Ab der dritten Regulierungsperiode ist außerdem die Abweichung des genehmigten zum sich auf Basis tatsächlicher Investitionen ergebenden Kapitalkostenaufschlag zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 1a ARegV).

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung des jährlichen Differenzbetrages für das Regulierungskonto gemäß § 5 ARegV

  • Befüllung des Erhebungsbogens zur fristgerechten Antragstellung bei der Regulierungsbehörde

  • Plausibilisierung der im Netzbereich gebuchten Umsatzerlöse

 

Voraussetzungen:

  • Daten des Jahresabschlusses und der Verbrauchsstatistik

  • Erhebungsbogen nach § 28 Nr. 1, 3 & 4 ARegV sowie Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags

 

 

 

Ihr Nutzen:

  • Darstellung der Differenzen und zugehörigen Auflösungsbeträge

  • Grundlage für die Höhe der Rückstellungen bzw. Anpassung von Rückstellungen in Verbindung
    mit § 5 ARegV

  • Grundlage für die Ermittlung der Erlösobergrenze des Folgejahres

  • Qualität und Plausibilität der Netznutzungsabrechnung durch Abgleich der erzielbaren und verbuchten Umsatzerlös

Führung Regulierungskonto

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung des jährlichen Differenzbetrages für das Regulierungskonto gemäß § 5 ARegV

  • Befüllung des Erhebungsbogens zur fristgerechten Antragstellung bei der Regulierungsbehörde

  • Plausibilisierung der im Netzbereich gebuchten Umsatzerlöse

 

Voraussetzungen:

  • Daten des Jahresabschlusses und der Verbrauchsstatistik

  • Erhebungsbogen nach § 28 Nr. 1, 3 & 4 ARegV sowie Plan-Ist-Abgleich des Kapitalkostenaufschlags

Ihr Nutzen:

  • Darstellung der Differenzen und zugehörigen Auflösungsbeträge

  • Grundlage für die Höhe der Rückstellungen bzw. Anpassung von Rückstellungen in Verbindung mit § 5 ARegV

  • Grundlage für die Ermittlung der Erlösobergrenze des Folgejahres

  • Qualität und Plausibilität der Netznutzungsabrechnung durch Abgleich der erzielbaren und verbuchten Umsatzerlöse

Führung Regulierungskonto

Leistungsmerkmale:

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Kontakt

Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns eine E-Mail.

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DIN EN ISO 9001:2015
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