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Hochlastzeitfenster

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt die methodischen Vorgaben zur Ermittlung der Hochlastzeitfenster (HLZF) vor.

Die Veröffentlichung der HLZF stellt sicher, dass die tatsächlichen Jahreshöchstlasten nachvollziehbar und regelkonform erfasst werden.

Auf dieser Grundlage können Letztverbraucher ihre Leistungsabnahme gezielt anpassen und Lastspitzen reduzieren.

Dies ermöglicht Netzbetreibern unter bestimmten Voraussetzungen, für Kunden mit atypischem Verbrauchsverhalten ein reduziertes Netzentgelt anzubieten.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung der Hochlastzeitfenster je Netz- und Umspannebene
  • Differenzierte Betrachtung nach den vier Jahreszeiten
  • Bereitstellung der Grundlage zur Bestimmung von Netzentgeltreduzierungen je Netzkunde

Voraussetzungen

  • Vollständige Entnahmelastgänge im Zeitraum 01.09. bis 31.08. des Folgejahres
  • Daten zu SLP-Kunden und Kundengruppen

Ihr Nutzen

  • präzise Definition der Hochlastzeitfenster je Netzebene und Jahreszeit
  • fristgerechte Erfüllung der Veröffentlichungspflichten (jährlich bis 31.10.)
  • belastbare Grundlage für die Berechnung entgangener Erlöse nach § 19 StromNEV
  • Unterstützung bei der Bewertung atypischen Netznutzungsverhaltens

Berechnungslogik:

Hochlastzeitfenster

Ihr Vorteil

Die systematische Ermittlung der Hochlastzeitfenster schafft Transparenz über Netzlastverhalten und ermöglicht eine rechtssichere Umsetzung regulatorischer Vorgaben.

So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Netzentgeltberechnungen und Erlösanalysen.

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Hochlastzeitfenster je Netzebene für die vier Jahreszeiten

  • Hochlastzeitfenster sind somit die Grundlage zur Bestimmung der Höhe des

  • Entgeltreduzierungsbetrages eines jeden Netzkunden

 

Voraussetzungen:

  • sämtliche Entnahmelastgänge
    vom 01.09.xxxx bis 31.08.xxxx +1

  • Mengen der SLP-Kunden/-Kundengruppen

 

Ihr Nutzen:

  • Hochlastzeitfenster definiert für jede Netz- und Umspannebene und jede Jahreszeit

  • Veröffentlichungspflicht jährlich bis zum 31.10. realisiert

  • Grundlage zur Kalkulation der entgangenen Erlöse nach § 19 StromNEV

Berechnungslogik:

Hochlastzeitfenster

Leistungsmerkmale:

Was können wir für Sie tun?

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Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015

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