Hochlastzeitfenster
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ermittlung der Hochlastzeitfenster (HLZF) methodisch vorgegeben. Durch die Veröffentlichung der HLZF ist die Erfassung der tatsächlichen Jahreshöchstlast mit absoluter Sicherheit gewährleistet. Die Information über die HLZF bietet den Letztverbrauchern die Möglichkeit, die zu beziehende Leistung entsprechend anpassen zu können, was zur Lastabsenkung führen kann. Diese wiederum ermöglicht den Netzbetreibern unter bestimmten Voraussetzungen ihren Letztverbrauchern mit atypischem Verhalten ein individuelles reduziertes Netzentgelt anbieten zu können.
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Hochlastzeitfenster je Netzebene für die vier Jahreszeiten
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Hochlastzeitfenster sind somit die Grundlage zur Bestimmung der Höhe des Entgeltreduzierungsbetrages eines jeden Netzkunden
Voraussetzungen:
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sämtliche Entnahmelastgänge
vom 01.09.xxxx bis 31.08.xxxx +1 -
Mengen der SLP-Kunden/-Kundengruppen
Ihr Nutzen:
-
Hochlastzeitfenster definiert für jede Netz- und Umspannebene und jede Jahreszeit
-
Veröffentlichungspflicht jährlich bis zum 31.10. realisiert
-
Grundlage zur Kalkulation der entgangenen Erlöse nach § 19 StromNEV
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Hochlastzeitfenster je Netzebene für die vier Jahreszeiten
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Hochlastzeitfenster sind somit die Grundlage zur Bestimmung der Höhe des
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Entgeltreduzierungsbetrages eines jeden Netzkunden
Voraussetzungen:
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sämtliche Entnahmelastgänge
vom 01.09.xxxx bis 31.08.xxxx +1 -
Mengen der SLP-Kunden/-Kundengruppen
Ihr Nutzen:
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Hochlastzeitfenster definiert für jede Netz- und Umspannebene und jede Jahreszeit
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Veröffentlichungspflicht jährlich bis zum 31.10. realisiert
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Grundlage zur Kalkulation der entgangenen Erlöse nach § 19 StromNEV
Berechnungslogik:
Leistungsmerkmale:
Kontakt
Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH
Hallenburgstraße 32a
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36 847 / 54 97-0
Telefax: +49 (0) 36 847 / 54 97-11
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DIN EN ISO 9001:2015
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