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Interne Kapazitätsbestellung

Gemäß des § 20 Abs. 1b EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bei der Berechnung und dem Angebot von Kapazitäten, der Erbringung von Systemdienstleistungen und der Kosten- oder Entgeltwälzung eng zusammenzuarbeiten. Anhand der Vorgaben des § 11 der KoV (aktuellste Fassung) und der Anlage 2 der KoV (aktuellste Fassung) wird eine Berechnung der zu bestellenden Kapazitäten für das EVU erarbeitet.

Unsere Leistungen:

  • Berechnung der zu bestellenden Kapazität für jeden Netzkopplungspunkt

  • Unterteilung der Kapazitäten in feste und unterbrechbare Kapazitäten

  • Prognosemeldung für die nächsten neun Jahre

 

Voraussetzungen:

  • Summenlastgang aller Netzkopplungspunkte im Zeitraum vom 01.04.xxxx bis 01.04.xxxx + 3

  • Tagesmitteltemperaturen

 

Ihr Nutzen:

  • bestellte Kapazität je Netzkopplungspunkt bildet Grundlage für die vorgelagerten Netzkosten im nächsten Kalkulationsjahr

  • mit sachgerechter Berechnung der bestellten Kapazität wird bei Überschreitung keine Pönale fällig – Planbarkeit der Netzkosten ist somit gegeben

Berechnungslogik:

Interne Kapazitätsbestellung

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Kapitalkosten des Betrachtungsjahres

  • Ermittlung der Differenz zum Kapitalkostenaufschlag

  • Darstellung der Differenzen und der zugehörigen jährlichen Auflösungsbeträge im Regulierungskonto

 

Voraussetzungen:

  • Antragsunterlagen zum Kapitalkostenaufschlag

  • Daten aus der Anlagenbuchhaltung

 

Ihr Nutzen:

  • Grundlage für die Anpassung der Erlösobergrenze

  • Basis zur Prognose weiterer kalkulatorischer Kostenpositionen (AfA, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer)

  • Grundlage für die CAPEX-Optimierung

Berechnungslogik:

Interne Kapazitätsbestellung

Leistungsmerkmale:

Was können wir für Sie tun?

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Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015

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