Interne Kapazitätsbestellung
Gemäß des § 20 Abs. 1b EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bei der Berechnung und dem Angebot von Kapazitäten, der Erbringung von Systemdienstleistungen und der Kosten- oder Entgeltwälzung eng zusammenzuarbeiten. Anhand der Vorgaben des § 11 der KoV (aktuellste Fassung) und der Anlage 2 der KoV (aktuellste Fassung) wird eine Berechnung der zu bestellenden Kapazitäten für das EVU erarbeitet.
Unsere Leistungen:
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Berechnung der zu bestellenden Kapazität für jeden Netzkopplungspunkt
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Unterteilung der Kapazitäten in feste und unterbrechbare Kapazitäten
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Prognosemeldung für die nächsten neun Jahre
Voraussetzungen:
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Summenlastgang aller Netzkopplungspunkte im Zeitraum vom 01.04.xxxx bis 01.04.xxxx + 3
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Tagesmitteltemperaturen
Ihr Nutzen:
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bestellte Kapazität je Netzkopplungspunkt bildet Grundlage für die vorgelagerten Netzkosten im nächsten Kalkulationsjahr
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mit sachgerechter Berechnung der bestellten Kapazität wird bei Überschreitung keine Pönale fällig – Planbarkeit der Netzkosten ist somit gegeben
Unsere Leistungen:
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Ermittlung der Kapitalkosten des Betrachtungsjahres
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Ermittlung der Differenz zum Kapitalkostenaufschlag
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Darstellung der Differenzen und der zugehörigen jährlichen Auflösungsbeträge im Regulierungskonto
Voraussetzungen:
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Antragsunterlagen zum Kapitalkostenaufschlag
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Daten aus der Anlagenbuchhaltung
Ihr Nutzen:
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Grundlage für die Anpassung der Erlösobergrenze
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Basis zur Prognose weiterer kalkulatorischer Kostenpositionen (AfA, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer)
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Grundlage für die CAPEX-Optimierung
Berechnungslogik:
Leistungsmerkmale:
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
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