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Herausforderungen bei der Finanzierung von Neuinvestitionen angesichts steigender Fremdkapitalzinsen

Mrz 29, 2023

Im Zusammenhang mit der Finanzierung notwendiger Investitionen in die Verteilnetze stehen derzeit viele Verteilnetzbetreiber vor der Herausforderung der sich zunehmend ausweitenden Differenz zwischen steigenden Fremdkapitalzinsen am Markt und regulatorisch anerkannten Zinsen auf Basis eines Zehnjahresmittelwertes.

Grundsätzlich werden die Kapitalkosten für getätigte Investitionen nach dem Basisjahr im Rahmen des Kapitalkostenaufschlages unmittelbar über die Netzentgelte vereinnahmt. In die Kapitalkosten wird auch die entsprechende Eigenkapitalverzinsung einbezogen, wobei die aktuelle Regelung für Verteilnetzbetreiber vorsieht, dass die im Basisjahr geltenden Zinssätze für die Dauer der gesamten Regulierungsperiode zur Anwendung kommen (§ 10a Abs. 7 S. 3 ARegV).

Davon abweichend gibt es bereits jetzt für Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber die Regelung, dass der sich für das jeweilige Anschaffungsjahr ergebende Fremdkapitalzinssatz für Neuinvestitionen nach dem Basisjahr im Rahmen des Kapitalkostenaufschlages zur Anwendung kommt. Maßgeblich für die Ableitung des Zinssatzes sind die Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen – Anleihen von Unternehmen sowie die Zinsreihe der Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften über 1 Mio. Euro bei anfänglicher Zinsbindung mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren (§ 10a Abs. 7 S. 4-8).

Aus dem im Anhang zur Konsultation gestellten Eckpunktepapier der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur geht nun hervor, dass die bereits für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber geltende Regelung nun auch auf Verteilnetzbetreiber übertragen werden soll für Investitionen, die ab dem 01.01.2024 getätigt werden.

Damit dürfte sich die beschriebene Lücke zwischen Marktzins und regulatorisch anerkanntem Zins nach unseren Berechnungen voraussichtlich ein wenig schließen, abhängig von der weiteren Zinsentwicklung im Jahr 2024 und darüber hinaus.

Der im Basisjahr gültige Fremdkapitalzinssatz für Verteilnetzbetreiber liegt in der 4. Regulierungsperiode* für Gasnetzbetreiber bei 2,03%, für Stromnetzbetreiber voraussichtlich bei 1,72%. Die bereits jetzt für Fernleitungsnetzbetreiber gültigen Ansätze ergeben für das Jahr 2022 sowie den Januar 2023 an dieser Stelle einen deutlich höheren kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatz von 3,12%.

*) derzeitig gültige Rechtslage

Insgesamt ist der von der Bundesnetzagentur geplante Schritt aus unserer Sicht zu begrüßen, da sich der Ansatz insbesondere angesichts der doch sehr schnell und deutlich gestiegenen Zinssätze wohl näher am Marktgeschehen orientieren dürfte.

Das Eckpunktepapier kann unter folgendem Link eingesehen werden https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK4-GZ/2023/BK4-23-0001/BK4-23-0001_Verfahrenseinleitung_Konsult.html?nn=924902. Gelegenheit zur Stellungnahme wird bis zum 28.04.2023 eingeräumt.