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Besondere Herausforderungen für Netzbetreiber aufgrund der stark gestiegenen Strompreise für 2023 sowie für den Jahres- und Unbundlingabschluss 2022

Jan 31, 2023

Die stark gestiegenen Strompreise stellen nicht nur für Industrie- und Haushaltskunden eine enorme Herausforderung dar.

Auch für Netzbetreiber heißt es nun, die Strompreisentwicklung im Blick zu haben und deren monetäre Auswirkung auf die Netzsparte dezidiert herauszuarbeiten, speziell bei in der Vergangenheit aufgrund geringer Preisschwankungen meist unproblematisch durchlaufenden Kostenpositionen. Es gilt, eine Grundlage vorzubereiten, die weitere Schritte und Anzeigen bei den Regulierungsbehörden, z.B. in Form eines Härtefallantrages bzw. im Rahmen der laufenden Kostenprüfungsverfahren, ermöglicht.

Entsprechende Auswirkungen können sich z.B. bei den Kosten für die Beschaffung von Verlustmengen dadurch ergeben, dass die tatsächlichen Beschaffungskosten den über die Erlösobergrenze ansetzbaren Referenzpreis übersteigen.

Des Weiteren kann es im Rahmen der Nachbeschaffung von EEG-Mengen zu Mehrbelastungen kommen, wenn die Prognosen für die Einspeisung nach Standardlastprofilen zu gering waren. In diesem Fall wird die ermittelte Differenzmenge i.d.R. im September des Folgejahres über ein Bandprofil zum dann aktuellen Preis nachbeschafft. Die resultierenden Ausgaben können im Fall von Preisanstiegen die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung und Einspeisung der Mengen ins Netz erhaltenen Einnahmen erheblich übersteigen.

Die Verlustenergiekosten

Für die Ermittlung der Auswirkungen der stark gestiegenen Strompreise, auch für die Beschaffung der Netzverluste, sollten die tatsächlich angesetzten Preise im Netzbetrieb mit den in der Erlösobergrenze zugrunde liegenden Referenzpreisen für die Verlustenergiekosten (2022: 54,30 € /MWh 2023 143,73 € /MWh) abgeglichen werden. Dies betrifft z.B. Vollstromversorgungsverträge, einzelne Ausschreibungen der Netzverluste, Beschaffung über Ausgleichsmengen über den Spotmarkt etc.

So lässt sich bestimmen, in welcher Höhe sich tatsächlich ein monetärer Nachteil für den Netzbetrieb aus diesem Sachverhalt ergibt.

Diese Gegenüberstellung empfiehlt sich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für das Jahr 2022 und auch für das laufende, gerade begonnene Geschäftsjahr 2023.

Ergeben sich in diesem Zusammenhang enorme Belastungen für den Netzbetreiber, sind weitere Schritte, z.B. die Anzeige bei der Regulierungsbehörde im Rahmen der laufenden Kostenprüfung oder über einen Härtefallantrag, zu diskutieren.

Nachbeschaffung von EEG-Mengen, soweit die Prognosen für die SLP-Einspeisung zu gering waren

Soweit für das Jahr 2022 erkennbar ist, dass die tatsächliche Einspeisung der EEG-Mengen von SLP-Kunden die Prognosemenge überschritten hat, könnten Netzbetreiber vom folgenden Sachverhalt betroffen sein.

Für den Ausgleich des Bilanzkreises müssen die über die Prognosemenge hinaus eingespeisten Strommengen nachbeschafft werden. Das Verfahren sieht dabei in der Regel so aus, dass die Differenzmengen bestimmt und im September des Folgejahres zum dann gültigen Preis nachgekauft werden. Bei stark steigenden Strompreisen liegt die Vermutung nahe, dass höhere Ausgaben auf die Netzbetreiber für den nachgekauften Strom zukommen, als sie zum Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung und Einspeisung ins Netz dafür erhalten haben.
In diesem Fall sollten Sie daher für die Erstellung des Jahres- und Unbundlingabschlusses prüfen, ob sich aus diesem Sachverhalt Rückstellungen ergeben.

Für den Fall, dass sich erhebliche monetäre Auswirkungen für den Netzbetrieb ergeben, sollte zudem diskutiert werden, inwieweit eine Anzeige bei der Regulierungsbehörde, z.B. im Rahmen der laufenden Kostenprüfungen bzw. über einen Härtefallantrag, in Betracht kommen.

Wir empfehlen im Einzelfall individuell zu prüfen, inwieweit Sie von den hier detailliert ausgeführten Sachverhalten betroffen sind und welche Auswirkungen sich für die Bildung von Rückstellungen sowie die wirtschaftliche Lage des Netzbetriebes ergeben. Zum weiteren Austausch stehen Ihnen die BeraterInnen der IfE NetzConsult GmbH gerne zur Verfügung.