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Kommunale Wärmeplanung im Fokus

Feb 10, 2023

Für die Kommunale Wärmeplanung gibt es seit November 2022 eine neue Impulsförderung der Kommunalrichtlinie.

Mit dem Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Innerhalb der Projekte wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.

Der Wärmeplan enthält folgende Bestandteile:
– Bestandsanalyse
– Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung
– Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien
– konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind
– Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, passendes Controlling, Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie

Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 % Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung.

Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann nur noch 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind es 80 %.

Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutz-Teilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt die Bundesregierung seit 2008 den Klimaschutz vor Ort.

Die Richtlinie bietet strategisch-konzeptionelle Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien und die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen. Darüber hinaus gewährt das BMWK Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser sowie Mobilität. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Kommunale Wärmeplanung oder rund um die Förderung der Kommunalrichtlinie? Sprechen Sie uns gerne an!