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Bundesnetzagentur (BNetzA) konsultiert Eckpunkte zu neuer Umlage

Jan 18, 2024

Mit Datum vom 01.12.2023 hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt, welches in einer Festlegung zur bundesweiten Verteilung der Mehrbelastungen aus der Integration von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien münden soll.

Zum Hintergrund: Regional haben sich in den vergangenen Jahren die Netznutzungsentgelte sehr unterschiedlich entwickelt. Insbesondere in Regionen mit hohem Potential zum Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien sind die Netznutzungsentgelte auf Grund der hohen Anbindungskosten inzwischen deutlich höher als in anderen Regionen. Die im Zusammenhang mit der Integration von Windparks, PV-Flächenanlagen etc. anfallenden Kosten werden bisher ausschließlich auf die Netznutzer in den betreffenden Netzgebieten umgelegt, wenngleich der in den betreffenden Regionen erzeugte Strom nicht zwangsläufig auch vor Ort verbraucht wird.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, plant die Bundesnetzagentur ab dem Jahr 2025 einen entsprechenden Wälzungsmechanismus, über den Mehrbelastungen einzelner Netzbetreiber bundesweit auf alle Netznutzer umgelegt werden sollen.
Geplant ist ein dreistufiges Verfahren. Zunächst soll dabei über einen Schwellenwert ermittelt werden, ob eine Mehrbelastung vorliegt. Sofern dies der Fall ist, werden die monetären Mehrbelastungen ermittelt und sodann in den Umlagemechanismus eingebracht.
Zur Ableitung des Schwellenwertes und damit der Ermittlung von Netzbetreibern mit besonders hohen EE-Integrationskosten wird die Erneuerbare-Energien-Kennzahl (EKZ) gebildet, die sich als Quotient aus installierter EE-Leistung und zeitgleicher Jahreshöchstlast ergibt.

 

 

 

Diese Kennzahl ist für jede Netz- und Umspannebene separat zu bilden. Überschreitet Sie den Wert von 2, soll der Netzbetreiber berechtigt werden, seine in der betreffenden Netzebene entstehenden Mehrkosten zu wälzen.
Die EKZ bildet auch die Grundlage für die Ableitung der wälzungsfähigen Mehrkosten. Über nachfolgende Formel wird der prozentuale Anteil der Netzkosten je Netzebene bestimmt, der auf die Mehrbelastung durch die Integration von EE-Anlagen zurückzuführen ist:

 

 

 

 

Im Ergebnis wird so je Spannungsebene aus der Erlösobergrenze der Wälzungsbetrag ermittelt. Nur die danach verbleibenden Kosten fließen in die Berechnung der Netzentgelte ein, beispielhaft wie folgt:

 

 

 

 

 

Die Summe der Wälzungsbeträge aus den einzelnen Netz- und Umspannebenen werden dann über den Umlagemechanismus bundesweit über alle Netznutzer solidarisiert. Es ist geplant, dafür die bereits bewährten Mechanismen der § 19 – Umlage zu nutzen. Auch der Abgleich der Soll-Werte aus der Prognose und der Ist-Werte nach Abschluss des Kalenderjahres wird im Rahmen dieser Umlage geplant und damit nicht Bestandteil des Regulierungskontos.
Auswertungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass im Jahr 2023 in ihrem Zuständigkeitsbereich 26 Netzbetreiber berechtigt gewesen wären, entsprechende Mehrkosten zu wälzen. Bei diesen Netzbetreibern hätte sich eine Senkung der Netzentgelte um bis zu 39 % ergeben. In die Wälzung wären ca. 1,55 Mrd. € eingeflossen, insbesondere aus den Ländern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie Bayern.

 

 

 

 

 

Das Vorhaben, eine Angleichung der Netzentgelte herbeizuführen, ist grundsätzlich zu begrüßen, auch im Sinne einer breiten Akzeptanz der erforderlichen Anstrengungen und Investitionen im Zusammenhang mit der Energiewende und dem Erreichen der klimapolitischen Ziele.

Der Konsultationsentwurf sowie alle weiteren Informationen sind auf den Seiten der Bundesnetzagentur abrufbar.

Bei Fragen zum Thema stehen wir gerne zum Austausch zur Verfügung. Sprechen Sie dazu gern die Kollegen David Rothamel (Tel. 036847/5497-39) oder Katja von Kniese (Tel. 036847/5497-37) an.